Handy- und Smartwatch-Nutzung an unserer Schule
09. Okt 2025
Handys, Tablets und Smartwatches gehören zum Alltag vieler Kinder dazu. Um die Nutzung im Schulalltag zu regeln, wurden folgende Absprachen von der Schulkonferenz verabschiedet: Wir erachten es für pädagogisch sinnvoll, wenn Ihre Kinder Handys, Smartwatches und Tablets (etc.) zu Hause lassen. Die Mitnahme erfolgt auf eigenes Risiko. 1. Grundsätze: Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten. 2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag. 2.1 Allgemeine Regelungen Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt. Während des Unterrichts und der OGS-Zeit müssen digitale Geräte ausgeschaltet oder im Flugmodus sein; sie müssen in der Tasche aufbewahrt werden. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind untersagt. 2.2 Sonderregelungen Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen sind, können eine Ausnahmegenehmigung bei der Schulleitung beantragen. Lehrkräfte und Schulpersonal nutzen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen in dafür vorgesehenen Bereichen (Lehrerzimmer) oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum. 3. Konsequenzen bei Verstößen Verstöße gegen die Handyordnung können erzieherische Einwirkungen und / oder Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen. Hier die Maßnahmen im Überblick: Erstmalige Missachtung der Regeln Das Handy / die Smartwatch muss vom Kind an die Lehrerin abgegeben werden. Am Ende des Tages kann das Gerät bei ihr abgeholt werden. Es erfolgt eine Information an die Eltern. Wiederholter Verstoß Einbehaltung des Geräts verbunden mit der Abholung durch die Eltern und Elterngespräch. 4. Kommunikation und Transparenz Diese Ordnung wird jeweils zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Die Erziehungsberechtigten werden über die Regelungen schriftlich informiert. 5. Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am 01.10.2025 in Kraft und wird jährlich durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von schulischen Bedarfen. KGS Verne-Verlar Verlar, 24.09.25 Im Namen der Schulkonferenz Birgit Stamm, Schulleiterin